Kriterien für Berufs- und Fachverbände

Berufs- und Fachverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Weiterhin gelten folgende Merkmale:

  1. Berufs- und Fachverbände nehmen die fachlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahr.

  2. Die Ergebnisse dieser Interessensvertretungen kommen dem Berufsstand als solchem, unabhängig von einer Mitgliedschaft, zugute.

  3. Mitgliedern von Berufs- und Fachverbänden wird bevorzugt Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstigen Vergünstigungen angeboten.

  4. Berufs- und Fachverbände bieten Beratung zur Berufsausübung und Informationen zum Fachgebiet an.

  5. Aus-, Fort- und Weiterbildungen werden vom Verband selbst oder von seinen Mitgliedsorganisationen/ -Schulen angeboten. Bei der Beurteilung einer Qualifikation können auch Ausbildungen außerhalb dieser Verbände schul- und stilübergreifend Berücksichtigung finden.

  6. Berufs- und Fachverbände pflegen die Forschung in den vertretenen Fachgebieten.

  7. Die Qualitätsstandards von Berufs- und Fachverbänden spiegeln sich wider in:
      -  Qualitäts- und Ethikrichtlinien,
      -  einer Berufsordnung oder ähnliche Standards

 

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